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2020-2030: Jahrzehnt der ländlichen Räume

Die Kommunen sind verpflichtet, neben der Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben auch dafür zu sorgen, dass das im Grundgesetz verankerte Verfassungsziel, die Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen in allen Regionen herzustellen, erreicht wird.

Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land war auch das erklärte Ziel der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode wurde eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ festgeschrieben. Unter Vorsitz und Beteiligung der drei Ministerien Innen, Bau und Heimat, Landwirtschaft und Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde im Herbst 2019 eine ausführliche, bundesweite Bestandsaufnahme mit konkreten Handlungsempfehlungen „Unser Plan für Deutschland- Gleichwertige Lebensverhältnisse überall“ vorgestellt.

Um die Lebensverhältnisse in Gemeinden, Städten und Regionen zu verbessern, sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. Wichtige Indikatoren sind dabei der demografische Wandel, die wirtschaftliche Entwicklung, die Arbeitsplatz- und Wohnortsituation, die Mobilität, Einkaufs- und Bildungs-, Kultur-, Sport und Freizeitmöglichkeiten als auch die jeweiligen örtlichen Gesellschafts- und Vereinsstrukturen.

Im Herbst 2020 zeigte die Bundesregierung im inzwischen im Dritten Bericht zur Entwicklung der ländlichen Räume die ersten Projektergebnisse aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) und der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) auf.

Welche Innovationen und Veränderungen für Kommunen notwendig sind, um möglichst gleichwertige Lebensverhältnisse überall zu erreichen, waren Thema des 14. Zukunftsforums Ländliche Entwicklung anlässlich der Internationalen Grünen Woche im Januar 2021 in Berlin. Unter dem Leitthema „Alles digital oder doch wieder normal?“ wurden sowohl „Land.Perspektiven 2030“ als auch neue Formen von Arbeit und Teilhabe als Chancen für die ländlichen Räume aufgezeigt. Speziell für digitale Lösungen in ländlichen Räumen wurden Best-Practice-Beispiele des Modellvorhabens „Smarte.Land.Regionen“ (BMEL) präsentiert.

Unbestritten ist, dass für die Verbesserung bzw. Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse auf lokaler und regionaler Ebene viel Geld und genügend Zeit benötigt werden.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat deshalb hierfür die 2020er Jahre als „Dekade der ländlichen Räume“ erklärt und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten in Aussicht gestellt. Durch die massiven Corona bedingten, eingetretenen finanziellen Schäden wird sich der geplante 10 jährige Umsetzungszeitraum sicher über das Jahr 2030 hinaus erstrecken.

Heuschmid& Partner Consult berücksichtigt bei allen Entwicklungsplanungen und Lokalen Agenda 21 Prozessen die aktuellen Handlungsempfehlungen und die aufgezeigten Förder- und Umsetzungsmöglichkeiten.


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