Die Kommunen sind im Rahmen der Gesetze für „alle Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft“ zuständig. Diese Allzuständigkeit für vielfältige Aufgaben ergibt, dass diese nicht alle auf einmal finanzierbar und damit umsetzbar sind. Aus diesem Grund werden die Aufgaben in sogenannte „Selbstverwaltungsaufgaben“ nach folgenden Kriterien eingeteilt und priorisiert:
Bundesweit ist in den jeweiligen Gemeindeordnungen der unbestimmte Rechtsbegriff „finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen“ enthalten. Die Auslegung dieses Rechtsbegriffes bei Haushaltsgenehmigungen ist von zentraler Bedeutung, da die Bewertung, ob eine Kommune noch finanziell leistungsfähig ist, einer eher subjektiven Einschätzung der zuständigen Aufsichtsbehörde obliegt. Zwar werden in einigen Bundesländern Kennzahlen zur Bestimmung der finanziellen Leistungsfähigkeit zugrunde gelegt, trotzdem sollten aber von Kommunen entsprechende Nachweise über ihre Leistungsfähigkeit erstellt werden.
Bei unausgeglichenen Haushalten mit Fehlbeträgen spielt die Unterscheidung in „Freiwillige Aufgaben“ oder „Pflichtaufgaben“ eine entscheidende Rolle in der politischen Debatte und der durch die Kommunalaufsicht zu erteilenden Haushaltsgenehmigung. Um einen Haushaltsausgleich zu erreichen, werden automatisch als erstes freiwillige Aufgaben gekürzt, zurückgestellt oder abgeschafft. Die Erledigung von Pflichtaufgaben wird nicht in Frage gestellt. Diese Vorgehensweise bedeutet vielfach, dass finanzschwache Kommunen nur noch Pflichtaufgaben erfüllen können. Eigene Entscheidungen für freiwillige Aufgaben wie Tourismus sind nicht mehr möglich, die kommunale Selbstverwaltung wird dadurch stark eingeschränkt.
Durch die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie hat sich die haushaltsrechtliche Situation verändert und verschlechtert. Selbst bei einer touristischen Wiederbelebung im 2. Halbjahr 2021 läuft der Tourismus Gefahr, dass notwendige Investitionen in den nächsten Haushaltsjahren gekürzt oder zurück gestellt werden. Für bestehende Kureinrichtungen droht vielfach die Schließung. Eine Aberkennung der existenzwichtigen Prädikate wären die Folgen. Bäderverbände und DEHOGA fordern deshalb seit längerem, Tourismus als Pflichtaufgabe mindestens für prädikatisierte Kurorte im Kommunalrecht aufzunehmen.
Heuschmid &Partner untersucht mit einer Indikatorenliste die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune. Mit einer Haushaltspotentialanalyse werden die Ursachen für Haushaltsdefizite benannt und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.